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Lizenz


Der  markenrechtlich geschützte Titel „Mediator/in (BAFM)“ hat sich inzwischen zu einem anerkannten Gütesiegel entwickelt. Die Lizenz, den Titel „Mediator/in (BAFM)“ führen zu dürfen, wird von der BAFM auf Antrag erteilt und ist an die Mitgliedschaft gebunden.

Es führen drei Wege zur lizensierten Mitgliedschaft je nach Ausbildung und Qualifizierung:
Die lizensierte Mitgliedschaft kann Ihnen verliehen werden,

  1. wenn Sie eine 220 Stunden Ausbildung an einem von der BAFM anerkannten Institut inklusive der Vorlage von fünf supervidierten Fällen sowie der Dokumentation von zwei eigenen Fällen, abgeschlossen haben oder
  2. wenn Sie eine mindestens 120 Stunden Ausbildung nachweisen und das sogenannte Mentorenverfahren zur Qualifizierung in Familienmediation erfolgreich durchlaufen haben oder
  3. wenn Sie bereits lizensiertes Mitglied des Bundesverbandes Mediation (BM) oder des Bundesverbandes Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt (BMWA) sind.