Der markenrechtlich geschützte Titel „Mediator/in (BAFM)“ hat sich inzwischen zu einem anerkannten Gütesiegel entwickelt. Die Lizenz, den Titel „Mediator/in (BAFM)“ führen zu dürfen, wird von der BAFM auf Antrag erteilt und ist an die Mitgliedschaft gebunden.
Es führen drei Wege zur lizenzierten Mitgliedschaft je nach Ausbildung und Qualifizierung:
Die lizenzierte Mitgliedschaft kann Ihnen verliehen werden,
*: Im Sinne der Änderungen der Zertifizierten-Mediatoren-Ausbildungsverordnung beträgt die benötigte Mindeststundenzahl 130 Stunden, falls Sie Ihre Ausbildung nach dem 29. Februar 2024 absolviert haben.