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Lizenz
Der markenrechtlich geschützte Titel „Mediator/in (BAFM)“ hat sich inzwischen zu einem anerkannten Gütesiegel entwickelt. Die Lizenz, den Titel „Mediator/in (BAFM)“ führen zu dürfen, wird von der BAFM auf Antrag erteilt und ist an die Mitgliedschaft gebunden.
Es führen drei Wege zur lizenzierten Mitgliedschaft je nach Ausbildung und Qualifizierung:
Die lizenzierte Mitgliedschaft kann Ihnen verliehen werden,
- wenn Sie eine 220 Stunden Ausbildung an einem von der BAFM anerkannten Institut inklusive der Vorlage von fünf supervidierten Fällen sowie der Dokumentation von zwei eigenen Fällen, abgeschlossen haben oder
- wenn Sie eine mindestens 120 Stunden Ausbildung nachweisen und das sogenannte Mentorenverfahren zur Qualifizierung in Familienmediation erfolgreich durchlaufen haben oder
- wenn Sie bereits lizenziertes Mitglied des Bundesverbandes Mediation (BM) oder des Bundesverbandes Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt (BMWA) sind.