Ziel der Zusatzausbildung ist eine fundierte interdisziplinäre Ausbildung, die zur qualifizierten Ausübung der Familien-Mediation befähigt.
Gegenstand der Familien-Mediation ist eine außergerichtliche Regelung familiärer Konflikte, Krisen und Probleme in ehelichen, nichtehelichen und nachehelichen Beziehungen.
Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf diesen Begriff der Familien-Mediation. Sie basieren auf Erfahrungen aus der Trennungs- und Scheidungsmediation.
Grundlage für diese Ausbildungsordnung und das Berufsbild von Familienmediatoren/innen sind die „Richtlinien der BAFM für Mediation in Familienkonflikten“. Die Ordnung ist inhaltlich und formal abgestimmt mit der „Europäischen Charta zur Ausbildung von Familienmediatoren im Bereich von Trennung und Scheidung“.
Die Zusatzausbildung umfasst die Vermittlung fundierter Fachkenntnisse unter Einbeziehung wissenschaftlicher Grundlagen und Forschungsergebnisse und die Einübung von Techniken sowie die Reflexion persönlicher Erfahrungen.
Die Zusatzausbildung besteht aus:
1. Seminaren
Die Seminare beziehen sich auf – den Kernbereich der Mediation („Essentials“) einschließlich professions- und themenbezogener Selbstreflexion (siehe auch IV 1.), die gesellschaftlichen, rechtlichen und ethischen Rahmenbedingungen der Mediation (IV 2.) sowie auf notwendige interdisziplinäre Kenntnisse zur Ergänzung der Qualifikation aus dem Eingangsberuf (IV 3.).
2. Supervision
3. Fallarbeit und Dokumentation
4. Hospitation / Covision / eigenständiger Gruppenarbeit (IV.4.)
Didaktisch wird neben der reinen Wissensvermittlung im praktischen Erwerb mediativer Fähigkeiten und Fertigkeiten mit Rollenspielen, berufs- und themenspezifischer Selbsterfahrung, Dokumentation der Fallarbeit, Reflexion der eigenen Tätigkeit im beruflichen Kontext und der Reflexion zur eigenen Praxis unter Supervision gearbeitet.
Die Ausbildung kann sowohl in Form kontinuierlicher zusammenarbeitender Gruppen (gruppenprozessorientiertes Modell) als auch in Form eines Bausteinsystems aufgebaut sein (Modulsystem).
Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung sind
Über die Aufnahme und über Ausnahmen entscheidet verantwortlich gegenüber der BAFM das Ausbildungsinstitut.
Die Teilnehmer können nach Abschluss der Ausbildung bei einem anerkannten Ausbildungsinstitut satzungsgemäß den Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft bei der BAFM stellen.
1. Zur Vermittlung des Kernbereiches der Mediation („Essentials“) gehören Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die sich schwerpunktmäßig auf folgende Gebiete erstrecken:
2. Zur Vermittlung der gesellschaftlichen, rechtlichen und ethischen Rahmenbedingungen gehören schwerpunktmäßig folgende Inhalte:
3. Zur Vermittlung der notwendigen interdisziplinären Grundkenntnisse gehören schwerpunktmäßig:
4. Supervision und Covision
Die Supervision wird als Gruppensupervision oder in Einzelsupervisionen durchgeführt. Die eigenständige Gruppenarbeit bezieht sich auf Erfahrungsaustausch und Literaturstudium. Covision wird nach Modellen ausgeführt, die zuvor in den Seminaren vermittelt worden sind. Die Supervisoren gehören entweder einem Ausbildungsinstitut an oder werden von diesem bestellt, Hospitationen werden bei Institutionen oder Personen anerkannt, die von den Ausbildungsinstituten bestätigt sind.
1. Nachweise für den Abschluss
Die Zusatzausbildung umfasst mindestens 200 Zeitstunden. Diese gliedern sich auf in:
Außerdem werden vier Fälle vorgelegt. Davon sind mindestens zwei Fälle vollständig zu dokumentieren; von diesen zwei Fällen endet mindestens ein Fall mit Memorandum bzw. einer Vereinbarung. Von diesen beiden Fällen muss einer aus dem Bereich Trennung/Scheidung einschließlich wirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte dokumentiert werden. Der dritte und vierte Fall können aus anderen Mediationsfeldern sein.
Sollte ein Fall nicht mit einem Memorandum bzw. einer Vereinbarung abgeschlossen worden sein, tritt an dessen Stelle eine ausführliche Reflexion, aus welchen Gründen die Mediation sonst beendet wurde. Für die restlichen zwei Fälle reicht es, wenn sie in der angeleiteten Supervision vorgestellt worden sind und diese Supervision dokumentiert wird. Insoweit können jedoch auch vollständige Falldokumentationen vorgelegt werden. Die Fälle sollten mindestens jeweils vier Sitzungen umfassen.
Die Dokumentation zeichnet die einzelnen Sitzungen nach und bezieht sich hierbei auf die Fakten einschließlich der vorläufigen Teilergebnisse. Desweiteren beinhaltet sie eine Analyse der Konfliktdynamik der Beteiligten. Dies schließt die Beurteilung der Indikation des Mediationsverfahrens zum aktuellen Zeitpunkt mit ein. Darüber hinaus ist die persönliche Reaktion des Mediators/in auf die Konfliktdynamik darzustellen und zu reflektieren. Die Hypothesenbildung und -reflexion zum Mediationsprozess sowie offene Fragen und Planung der jeweils nächsten Schritte sind zu beschreiben.
Co-Mediation wird dann anerkannt, wenn der Teilnehmer die Mediation verantwortlich mitgestaltet hat.
Voraussetzung für die Zulassung zum Abschluss ist ferner die Anerkennung der Richtlinien der BAFM zur Familienmediation.
2. Abnahme des Abschlusses
Die Ausbildung wird auf Antrag der Kandidaten bei der Abschlusskomission des Ausbildungsinstitutes abgeschlossen, das die Ausbildung zum Kernbereich verantwortet hat. Dem Antrag sind die Nachweise über die Ausbildung (Ziffer V. 1) beizufügen. über die Anerkennung sämtlicher Ausbildungseinheiten entscheidet das Ausbildungsinstitut.
Der schriftliche Abschluss besteht aus den Falldokumentationen. Darüber hinaus gewährleistet das jeweilige Ausbildungsinstitut einen expliziten Abschluss mit den Ausgebildeten in geeigneter Form, z.B. Abschlussgespräch oder Colloquium.
Ist der Kernbereich nicht gruppenprozessorientiert, sondern im Modulsystem vermittelt worden, findet ein Abschluss in Form eines Colloquiums oder eines fallbezogenen Abschlussseminars statt.
3. Abschlusskommission der Ausbildungsinstitute
Eine Abschlusskommission besteht aus drei Personen, die ordentliche Mitglieder der BAFM und Mitglied eines Ausbildungsinstitutes sein müssen. Einer Abschlusskommission müssen Mitglieder aus mehr als einem Ausbildungsinstitut angehören. Auf die interdisziplinäre Zusammensetzung der Abschlusskommission ist zu achten. Die Abschlusskommissionen werden auf Vorschlag der anerkannten Ausbildungsinstitute gebildet und vom Vorstand der BAFM eingesetzt.
Die Abschlusskommissionen nehmen folgende Aufgaben wahr:
Seminare oder Supervisionen der von der BAFM anerkannten ausländischen Institutionen und Trainer können in die Ausbildung der deutschen anerkannten Ausbildungsinstitute integriert werden.
Für den Fall, daß der Kernbereich der Ausbildung von ausländischen, von der BAFM anerkannten Institutionen bzw. Trainern vermittelt worden ist, können sich die Teilnehmer an ein von der BAFM anerkanntes Ausbildungsinstitut wenden, das bereit ist, die Ausbildung im Kernbereich insoweit zu verantworten und dafür Sorge zu tragen, dass fehlende Ausbildungsteile, wie z.B. die Vermittlung der Rahmenbedingungen und des Rechtes sowie Supervision und Fallbegleitung ergänzt werden können. Dieses Institut ist dann auch für den Abschluß zuständig.
Auf die Obliegenheit zur regelmäßigen Fortbildung und Supervision nach den Richtlinien der BAFM auch nach Abschluß der Ausbildung wird hingewiesen.