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Übersicht


Die Qualifikation der Mediator/innen wird entscheidend in der Zukunft davon abhängen, welche Anforderungen an ihre Ausbildung gestellt werden. Deshalb haben wir uns […] intensiv mit der Institutionalisierung einer Ausbildungsordnung beschäftigt. Um europaweit in etwa von den gleichen Standards auszugehen und eine gegenseitige Anerkennung möglich zu machen, ist die Ordnung inhaltlich und formal mit der 1991 in Paris verabschiedeten „Europäischen Charta zur Ausbildung von Familienmediatoren im Bereich von Trennung und Scheidung“ abgestimmt.

Die Ausbildungsordnung regelt vor allem drei Bereiche:

  • die Voraussetzungen für die Zulassung,
  • die Lerninhalte und
  • den Abschluss.

Voraussetzung für die Zulassung ist grundsätzlich ein abgeschlossenes psychologisches, sozialwissenschaftliches Hochschulstudium, eine juristische Ausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation. Die Zulassung setzt eine zweijährige einschlägige Berufserfahrung voraus und die Möglichkeit, bereits während der Ausbildung Mediation zu praktizieren. Die Lerninhalte sind differenziert nach dem Kernbereich Mediation, den gesellschaftlichen, rechtlichen und ethischen Rahmenbedingungen sowie Kenntnissen zur Ergänzung der Qualifikation aus dem Eingangsberuf.
Die Ausbildung umfasst in der Regel 200 Zeitstunden, in die Supervisionseinheiten eingebunden sind. Zum Abschluss müssen mindestens vier dokumentierte Fälle nachgewiesen werden.

Deutsche Institute bieten seit 1992 Ausbildung an. Die Erfahrungen haben in der Ausbildungsordnung ihren Niederschlag gefunden. Gleichzeitig stellte sich die Frage, welche Kriterien für die Anerkennung der Ausbildungsinstitute maßgeblich sein sollten. Um die Anbindung an die BAFM zu garantieren, müssen hiernach die Ausbildungsleiter/innen Mitglieder der BAFM sein. Von den Mediationsausbilder/innen wird erwartet, daß sie – selbst gründlich ausgebildet – einerseits über breite praktische Erfahrungen und andererseits als Lehrende über qualifizierende Erfahrungen in interdisziplinärer Fort- und Weiterbildung in Mediation verfügen.

(Hans-Georg Mähler, eidos Projekt Mediation)

Neben der Ausbildungsordnung sind auch die Richtlinien der BAFM für die Mediation in Familienkonflikten und die Kriterien für die Anerkennung der Institute Bestandteil der Ausbildungsrichtlinien.