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Mediator/in (BAFM)


Die Lizenz, den Titel „Mediator/in (BAFM)“ führen zu dürfen, wird von der BAFM auf Antrag erteilt. Der Titel ist markenrechtlich geschützt und hat sich inzwischen zu einem Gütesiegel entwickelt.
Es führen drei Wege zur lizensierten Mitgliedschaft je nach Ausbildung und Qualifizierung:
Die lizensierte Mitgliedschaft wird Ihnen verliehen,
1. wenn Sie eine 220 Stunden Ausbildung an einem von der BAFM anerkannten Institut nachweisen und fünf supervidierte eigene Fälle (davon mindestens zwei ausführlich dokumentiert) vorlegen oder
2. wenn Sie eine mindestens 120 Stunden Ausbildung nachweisen und das sogenannte Mentorenverfahren zur Qualifizierung in Familienmediation erfolgreich durchlaufen haben oder
3. wenn Sie bereits lizensiertes Mitglied des Bundesverbandes Mediation (BM) oder des Bundesverbandes Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt (BMWA) sind.