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Was können Familienmediator/innen?


Familienmediator/Innen in der BAFM sind fundiert ausgebildet und qualifiziert. Die BAFM-Ausbildungsordnung schließt die Lerninhalte der ZMediatAusV mit ein, geht aber auch darüber hinaus. Einen Einblick bietet der Absatz IV der BAFM - Ausbildungsordnung:

1. Zur Vermittlung des Kernbereiches der Mediation („Essentials“) gehören Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die sich schwerpunktmäßig auf folgende Gebiete erstrecken:

  • Kenntnisse über Indikation, Struktur und Ablauf der Mediation, die unterschiedliche Aufgabenstellung des Mediators / der Mediatorin in den verschiedenen Phasen,
  • Kenntnisse über Wesen und Grundannahmen der Mediation, namentlich Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Konfliktpartner in ihrer Dialog-, Kooperations- und Gestaltungsfähigkeit,
  • Methoden und Techniken der Mediation im Rahmen ihrer kommunikativen Struktur,
  • Spezielle Fähigkeiten des Mediators/der Mediatorin, z.B.
    • teilnehmende Neutralität
    • Verhandlungsführung, z.B.vom positionellen zum interessengerechten Verhandeln
    • Akzeptanz der Unterschiedlichkeit der Sichtweisen und Interessen der Konfliktpartner
    • Strukturierung der verschiedenen Inhalte und Themen der Mediation
    • Umgang mit unterschiedlichen Machtverhältnissen auf der Beziehungs- und Ressourcenebene
    • inhaltliche Erweiterung des Entscheidungsraumes
  • Kinder und Jugendliche in der Mediation,
  • Vermittlung von Techniken zur Entscheidungsfindung,
  • Besonderheiten der Co-Mediation,
  • Fairness,
  • Die Rolle des Rechts,
  • Der Umgang mit psychodynamischen Vorgängen.

2. Zur Vermittlung der gesellschaftlich, rechtlichen und ethischen Rahmenbedingungen gehören schwerpunktmäßig folgende Inhalte:

  • Mediation als Konfliktlösungsmodell im Unterschied zu traditionellen Formen der juristischen Vorgehensweisen und der Beratung und Therapie, die besondere prozedurale Kompetenz von Mediation und ihre Grenzen,
  • die Ethik der Mediation, das Menschenbild hinter der Mediation, Mediation als Form einer neuen Streitkultur,
  • die verfahrensmäßige Einbeziehung von Mediation in das herkömmliche juristische Verfahren, namtlich das Scheidungsverfahren (ZPO, FGG, KJHG) und die interprofessionelle Zusammenarbeit mit Beratungsanwälten sowie Richtern sowie die Zusammenarbeit mit Sozialpädagogen, Beratern und Therapeuten sowie Vertretern der Jugendämter,
  • die institutionelle Ansiedlung von Mediation, die Richtlinien der BAFM zur Familienmediation, der Aufbau und Beteiligung an regionalen Netzwerken,
  • die Beachtung institutioneller, standes- und strafrechtlicher Grenzen, namentlich zur Verschwiegenheit, zum Datenschutz und ( bei Anwälten/innen ) zum Parteiverrat.

3. Zur Vermittlung der notwendigen interdisziplinären Grundkenntnisse gehören schwerpunktmäßig:

  • auf rechtlichem Gebiet:
    • Grundzüge des materiellen Familienrechts, insbesondere Sorge-, Umgangsrecht, Kindes- und Ehegattenunterhalt, Hausrat, Ehewohnung, Vermögensauseinandersetzung, Altersvorsorge
    • Grundzüge des Verfahrensrechtes
    • Vertragstypische Gestaltungsformen bei Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen
    • Typische rechtsgewährende Normen (Wohngeld, Kindergeld, BAFöG, Sozialhilfeleistungen, usw.)
    • Steuerrechtlich bedeutsame Gestaltungsformen;
  • auf psychologischem und sozialwissenschaftlichem Gebiet über die beschriebenen Inhalte im Kernbereich hinaus:
    • Familiendynamik bei Trennung und Scheidung
    • Entwicklungspsychologische Aspekte bei Kindern und Jugendlichen
    • Psychologische Konzepte wie Krise, Konflikt, emotional-kognitive Bewältigung, Verlust, Schuld, Bindung, Gewalt und Macht
    • Selbstreflexion und Betroffenheit.

(Auszug aus der Ausbildungsordnung der BAFM für Familien-Mediation)

Familienmediator/innen erlangen außerdem über ihre Praxiserfahrung und Fortbildungen weitere Spezialisierungen, die über Trennung und Scheidung hinausgehen. Die BAFM hat deshalb Fachgruppen u.a. zu Familie und Kind, Erbmediation und Familienunternehmen gegründet, die diese besondere Expertise bündeln.

Ist Mediation Rechtsberatung?

Mediation ist keine Rechtsberatung. Den beteiligten Konfliktpartnern wird geraten, sich in jedem Falle juristisch zu informieren. Die Mediatorinnen und Mediatoren sind keine Schiedsrichter, sie entscheiden nicht und geben keine juristischen Ratschläge.

Ist Mediation Therapie?

Mediation ist keine Therapie. In der Mediation werden die Entstehungsgeschichte und die Ursachen eines Konfliktes so wenig wie nötig einbezogen; vielmehr blickt die Mediation nach vorne und fragt nach zukünftigen Möglichkeiten und Regelungen.