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Karl und Theodor - Geschwister-Mediation zur Vermögensverwaltung


Karl (55 Jahre) und Theodor (48 Jahre) sind Brüder, Miteigentümer eines geerbten Vermietungsobjektes und Mitgesellschafter einer BGB-Gesellschaft zur Vermietung und Verwaltung dieses Anwesens mit 60 Wohneinheiten.

Karl droht Theodor mit einer Schadensersatzklage, weil er ohne seine Zustimmung eine neue Heizungsanlage für € 100.000 in das Objekt hat einbauen lassen. Die externen Beratungsanwälte empfehlen ein Mediationsverfahren, worauf sich die beiden total zerstrittenen Brüder einlassen können. Karl sieht keine Notwendigkeit für diese hohe Investition, da er das lästige Objekt abstoßen will und bereits einen Makler mit der Erstellung eines Exposees beauftragt hat. Für Theodor, der die ganze Verwaltung des Objekts managt, war der Einbau der Heizungsanlage die einzig richtige Maßnahme, nachdem die alte Heizung mitten im Winter ausgefallen ist.

Die Klärung der Interessen ist dadurch erschwert, dass Karl und Theodor ein großes Bedürfnis haben, gegenseitige Vorwürfe zu formulieren. Beide werfen sich Faulheit bei Verwaltung des Anwesens vor, der jüngere dem älteren Bruder Karl zusätzlich Unfähigkeit. Die Vorwürfe des älteren Bruders Karl gehen dahin, dass der jüngere Unterlagen zurückhalte und Geld, das der Gesellschaft zustehe, für eigene Zwecke verwende.

Nach drei Mediationsterminen verständigen sich die Brüder auf den Erhalt des Mietobjekts, weil sie erkannt haben, dass die Erträge - langfristig gesehen - für ihren Kapitalbedarf durchaus nützlich sind. Ein Wendepunkt in der Mediation ist die Entschuldigung des älteren Bruders, dass er Theodor zu Unrecht Misswirtschaft und Betrug unterstellt habe. Parallel zur Mediation wurden die Unterlagen gemeinsam mit Anwälten und Steuerberatern geprüft und als ordnungsgemäß geführt bewertet.